Immer wieder werde ich gefragt, was ich von E-Fahrzeugen halte.
Es gibt in meinen Augen zwei Dimensionen:
- Die volkswirtschaftliche Sichtweise: Ungeachtet dessen, daß ich im Grunde komplett gegen Subventionen bin, halte ich nichts von einer Subvention von E-Fahrzeugen, so lange die deutschen Hersteller eine Kerntechnologie, d.h., die Batterie, im kompletten Lebenszyklus beherrschen. Damit meine ich die Gewinnung der Rohstoffe, die Produktion der Batterie selbst und die Wiederverwertung der Batterie.
- Die Gefahren durch E-Autos: Hier liegen mir besonders Kinder am Herzen, die bei einem Unfall nicht die Kraft haben, sich selbst zu befreien. Besonders bei „versenkbaren Türgriffen“ wäre ich sehr vorsichtig. Mir ist nicht ganz klar, warum Daimler-Benz mit der Kernmarke „Mercedes-Benz“ das Sicherheitsfeld nach meiner Meinung ganz offensichtlich aufgegeben hat. Den geplanten Verkauf der Autohäuser halte ich auch für einen Fehler, weil so der direkte Bezug zum Markt verlorengeht, das Wissen über Reparaturen etc. Auch, daß man so leichtfertig auf den Taxi-Markt verzichtet hat. Nun gut, ich halte die Gefahr der Akku-Technik für groß. Ich habe schon BMS ausgelesen. Ich bin kein Experte auf dem Gebiet. Ich weiß nicht, ob die BMS-ICs für die deutschen Hersteller von deutschen Firmen hergestellt werden, oder auch zur BQ-Reihe von TI gehören.
In dem Zusammenhang möchte ich auf zwei Online-Artikel verweisen:
In dem Fall ging es um ein Hybridfahrzeug, das im September 2023 verunfallt und nicht mehr fahrbereit war. Ein Mitarbeiter der Halterin beauftragte einen Abschleppdienst damit, das Auto auf einen Betriebshof zu bringen. Dort stellte der Abschleppdienst den Wagen mit großem Abstand zu anderen Fahrzeugen und allen Gebäuden ab.
Der Artikel ist in „LTO“, Legal Tribune Online, erschienen, oder zumindest darüber wurde ich darauf aufmerksam. Über ein Jahr stand das Fahrzeug:
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlte zwar rund 5.459 Euro für die Standzeit. Der Abschleppdienst verlangte von der Halterin jedoch weitere 38.569,81 Euro. Er argumentierte, das beschädigte Fahrzeug habe wegen seiner Lithium-Ionen-Batterie nicht auf einem normalen Parkplatz stehen dürfen. Erforderlich sei ein gesonderter Quarantänestellplatz mit Abstand zu anderen Fahrzeugen und Gebäuden sowie regelmäßiger Überwachung gewesen. Dafür seien 95 Euro pro Tag ortsüblich und angemessen. Das rechnete sich über die Monate. Am Ende stand das Fahrzeug dort über ein Jahr.
In meinen Augen korrekt und es sollte öfter angewendet werden: „Die Halterin habe nicht erwarten können, dass der Abschleppdienst das Auto kostenlos abstellt. Das Gericht stützte dies auf die §§ 688, 689 BGB.“.
Wie es auch immer ist, ein E-Fahrzeug beinhaltet somit ein besonderes Risiko, das sollte beachtet werden nach meinem Dafürhalten.
Ein spektakulärer Untergang eines Schiffes, der in meinen Augen viel zu wenig bekannt ist und der nach meinem Eindruck nicht sauber aufgearbeitet wurde:
Geklagt hatte eine japanische Reederei als Eigentümerin des Schiffes und fünf Seekaskoversicherungen gegen Porsche. Der Autohersteller mit Sitz in Stuttgart hatte – mit diversen anderen Herstellern – Anfang Februar 2022 im Hafen von Emden diverse Fahrzeuge auf das Autotransportschiff MS „Felicity Ace“ laden lassen. Unter den insgesamt fast 4.000 Fahrzeugen, größtenteils Neuwagen von VW-Marken wie Audi, Bentley, Lamborghini, Seat und eben Porsche, waren auch mehr als 100 Elektroautos vom Typ Taycan.
Ergebnis: „Die 26. Zivilkammer wies die Schadensersatzklage ab. Die Kammer war nach Durchführung der Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass ein Porsche Taycan Ursache des Brandes am 16. Februar 2022 auf dem Autotransportschiff gewesen ist. Die Beweislast dafür lag bei den Klägerinnen.“.
Man fragt sich, die die Klägerinnen überhaupt diese Behauptung ins Feld führen konnten, ohne Beweis. Im Grunde hätte ein Taucher dies feststellen müssen – oder man hebt das Schiff. Oder es gibt eine Zeugenaussage. Die Besatzung hatte ja offenbar überlebt.