In Kürze steht in dem Verfahren gegen den nicht mehr zahlenden Kunden – oder vielmehr gegen die GmbH, deren Geschäftsführer er war/ist der nächste Termin vor dem Landgericht an.

Deshalb hier noch einmal der ausdrückliche Hinweis für evtl. ähnliche Fälle: Bei nicht komplett bezahlter individuell programmierter Software entziehe ich dem Kunden das Nutzungsrecht.

Das Urheberrecht liegt bei den nicht bezahlten Modulen komplett bei mir als Schöpfer und Softwarearchitekt.

Die Software wird somit lizenzpflichtig. Generell ist von mir programmierte Software lizenzpflichtig, wenn die Programmierung nicht bezahlt worden ist.

Ohne gültige Lizenz sollte der Kunde die von mir programmierte Software nicht mehr einsetzen.

Ansonsten kann ich mich zu dem laufenden Verfahren erst nach dem nächsten Gerichtstermin weiter äußern.

Interessant wird auch die Klärung der Frage sein, ob in der Folge der Nichtzahlung auch die ökonomische Zuordnung der Produkte, die mit der von mir programmierten Software erzeugt worden sind, komplett mir zusteht. Evtl. läßt sich dies aber auch erst in einem weiteren Verfahren klären.

Ein weiterer Hinweis betrifft die kommende Produkthaftungsrichtlinie „2024/2853“ von Software in der EU: Sämtliche von mir bisher programmierte Software wird innerhalb der EU mit dem Wirksamwerden dieser Produkthaftungsrichtlinie lizenzpflichtig. Ich bitte alle Kunden, hier aktiv zu werden und selbst Kontakt aufzunehmen, damit die Lizenzkosten rechtzeitig realistisch berechnet werden können. Durch den Updatezwang und den zusätzlichen Wartungsaufwand darf von mir programmierte Software in der EU ab sofort (17. Oktober 2025) nicht mehr kostenlos verwendet werden, auch wenn sie frei heruntergeladen werden kann. Die Lizenzkosten bemessen sich an dem Einsatzzweck, dem mit meiner Software erzielten Umsatzanteil, dem Haftungsrisiko und dem Wartungsaufwand.

Dieser Text ist Teil meiner AGB.

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