Fehlermeldung: „„Es liegt eine werthaltige Angabe zu ‚bs.eqLiab.equity.retainedEarnings‘ vor. Dies ist bei der gegebenen Belegung der Position ‚geninfo.report.id.incomeStatementendswithBaiProfit‘ nicht zulässig“, Fehler: 610001002, Subcode 170405086“
Lösung: Die Zahl – eine „0“ reicht leider auch – entfernen bei dem Reiter „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ im Feld „Entnahmen / Ausschüttungen im laufenden Wirtschaftsjahr“. Der Eintrag muß wirklich gelöscht werden. Eine „0“ wirft bereits diesen Elster-Fehler.
Man fragt sich ja, warum das Elster-Modul englische Fehlermeldungen zurückliefert – zumindest beim Finanzamt Bayern.
- Fehlermeldung: „BVV.profitLoss.assetsCurrentYear“ stimmt nicht mit der Differenz der Werte für „bs.eqLiab.equity‘ und ‚bs.ass.deficitNotCoveredByCapital‘ überein“
- (Eine weitere Variante dieser Fehlermeldung dürfte sein: „Die Angaben zu den Positionen „is.netincome“ und „BVV.profitLoss“ weichen voneinander ab“.)
- Fehlermeldung: „Der Wert der Position ‚bs.ass‘ stimmt nicht mit dem Wert der Position ‚bs.eqLiab‘ überein“.
Die Summe „Aktiva“ und „Passiva“ stimmen nicht überein. Ich bin folgendermaßen vorgegangen: Die Differenz ausgerechnet. Anhand des Betrags konnte ich den fehlerhaften Posten feststellen.
Bei „Lexware“ müssen alle Bilanz-Konten irgend einem E-Bilanz-Konto zugeordnet werden. Ich frage mich auch, warum man dies selbst durchführen muß oder nicht genau definiert wurde, welche HGB-Konten bei welchen „E-Bilanz-Konten“ zugeordnet werden müssen. Es liegt auf der Hand, daß hier eine Vielzahl von vermeidbaren Fehlern entsteht.
Das Fatale ist, daß – zumindest in Bayern – der Server des Finanzamts die E-Bilanz nicht akzeptiert, wenn man nicht eine Vielzahl von „Plausibilitätsprüfungen“ erfolgreich hinter sich gebracht hat. Dies verführt leider dazu, irgendwann „irgend etwas“ einzutragen, weil es spät in der Nacht ist und man schon viele Stunden vor dem Buchhaltungsprogramm sitzt und es nicht weiterzugehen scheint. Mein dringender Rat wäre, den Fehlern nachzugehen und ggf. mit dem Steuerberater zu sprechen.
Weitere Hinweise:
- „EB-Wert“ heißt „Eröffnungsbilanz-Wert“. Wenn man den Fehler gemacht hat, voreilig das neue Jahr anzulegen und Vortragswerte zu übernehmen, wird bei dem endgültigen Jahresabschluß eine weitere Zeile gebucht „“. Der Witz ist, daß Lexware automatisch den Saldo berechnet. Man darf also nicht denken, „die erste Buchung war falsch, die storniere ich“. Die ist schon richtig. Aus Gründen der Bilanzkontinuität muß die Eröffnungsbilanz des Folgejahrs den Endsalden des Vorjahres entsprechen.
- Beim „SKR-04“ bucht Lexware die Vortragssalden auf das Konto 9000. Über die „Summen- und Saldenliste“ kann man sehen, ob das Konto ausgeglichen ist. Wenn es das nicht ist, kann man keine E-Bilanz abgeben und es kommt der Fehler „Eröffnungsbilanz unausgeglichen“.
- Über „Berichte“ / „Sachkonten“ / 9000 bis 9000 kann man sich auch nur das Konto „Saldenvorträge Sachkonten“ ansehen und sieht, wo der Fehler liegen könnte.
Ein Überblick zu den Vortragskonten:
- 9000: Saldenvorträge Sachkonten
- 9008: Saldenvorträge Debitoren
- 9009: Saldenvorträge Kreditoren